• die Wassersportsaison 2023 ist in vollem Gange ... mehr dazu bei 'Termine & Events'
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Mietbedingungen

Obwohl es bei uns, wie der Name "AGVA.fun" schon sagt, vorwiegend um Wasser-Spaß geht, kommen auch wir um rechtliche und Versicherungstechnische Themen nicht herum. Also das sogenannte "Kleingedruckte", was wir jedoch nicht so klein drucken wollen, dass man es nicht lesen kann, sondern klar mit unseren Kunden kommunizieren möchten. Und so bitten wir Sie und Euch, folgendes zu beachten:

Vermietung nur an registrierte und identifizierte Personen

Da wir hochwertige Wassersportgeräte vermieten, müssen wir uns absichern, dass unsere Kunden mit "guten Absichten" zu uns kommen. Daher erfolgt bei uns die Vermietung nur an registrierte und identifizierte Kunden. Im Detail bedeutet dies:

  • Registrierung

Registrieren Sie sich mit Name und Anschrift im Rahmen des Bestellprozesses bei Ihrer ersten Bestellung oder auch schon vorab. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Vermietung unserer Wassersportgeräte nur an volljährige Personen ab 18 Jahren erfolgt. Die Nutzung darf allerdings auch durch jüngere Personen erfolgen. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Leihende eine gültige Haftpflichtversicherung hat, da für etwaige Schäden, welche durch das Wassersportgerät oder am Wassersportgerät entstehen, immer der Leihende haftet.

  • Identifizierung

Zu Bestätigung der Registrierung und zur Identifizierung senden wir Ihnen per Post die Registrierungsunterlagen, welche Sie uns ergänzt um persönliche Daten und Ausweisdaten sowie Informationen zu Ihrer Haftpflichtversicherung mit einem Freiumschlag zurück senden oder zum ersten Ausleihtermin mitbringen.

Bezahlung im Voraus

Die Bezahlung der Leihgebühr erfolgt grundsätzlich im Voraus. Nach Möglichkeit bargeldlos durch Erwerb im Online-Shop. In Ausnahmefällen auch bar vor Ort bei der Ausleihe, dies sollte jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Haftungs- u. Ersatzansprüche bei Beschädigungen oder Verlust

Für Personen- oder Sachschäden, welche in Verbindung mit von uns ausgeliehenen Wassersportgeräten verursacht werden, haftet ausschließlich der Ausleihende. Gleiches gilt für die Beschädigung oder den Verlust der ausgeliehenen Wassersportgeräte, auch für diese muss der Leihende aufkommen. Aus diesen Gründen kann die Vermietung nur an registrierte und identifizierte volljährige Personen erfolgen, welche eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.

Übergabe- / Abholzeiten und -orte

Die Übergabe oder Abholung der geliehenen Wassersportgeräte erfolgt an den jeweils vereinbarten Orten zu den ebenfalls vorher festgelegten oder gebuchten Zeiten.

Führerscheinpflicht, Mindestalter und Einsatzbeschränkungen

Eine Führerscheinpflicht besteht in der Regel für unsere Wassersportgeräte nicht. Eine Ausnahme bildet hierbei die Nutzung der eSurfboards "LAMPUGA AIR", für diese besteht auf dem Hauptstrom des Rheins eine Führerscheinpflicht, da die LAMPUGA eSurfboards eine Triebkraft von ca. 14 PS haben und auf dem Rhein die Führerscheinpflicht bereits ab 5 PS besteht. Auf den übrigen Flüssen liegt diese Grenze bei 15 PS.

Ein Mindestalter besteht nur für den Ausleihenden, dieser muss volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Für die Nutzer der Wassersportgeräte besteht kein Mindestalter, wobei diese auf jeden Fall gute Schwimmer sein müssen und die Verantwortung hier immer bei den Erziehungsberechtigten liegt.

Als Einsatzbeschränkung ist zu erwähnen, dass für die Altrheine wie z.B. Otterstädter Altrhein oder "Althäuser Altrhein" generell eine Geschwindigkeitsbeschränkung von maximal 5 km/h besteht. Aus diesem Grund bieten wir vor Ort die eSurfboards in der Regel nur an Flüssen wie z.B. dem Neckar zur Stundenweisen Vermietung an.